Liebe Mitglieder, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebes Kollegium,
der Schulverein stellt das Bindeglied zwischen Firmen, die Geldsummen spenden möchten, und der Schule, die keine Spenden annehmen darf, dar.
Dadurch konnte die Schule bisher mit tollen Aktionen unterstützt werden. Das Gute daran: das Geld kommt unmittelbar unseren Kindern zugute, sei es u.a. durch die Draußenschule, den Trommelzauber oder den Paul O’Brien Workshop.
Wie viel Geld wohin geflossen ist, berichtet das Vorstandsteam bei der kommenden Mitgliederversammlung.
Wie kann man den Schulverein unterstützen?
Die einfachste Variante ist, für nur 12 € im Jahr förderndes Mitglied zu werden.
Die noch bessere Variante ist, Teil des Vorstands zu werden, um aktiv mitzugestalten. Gerade ein:e Vertreter:in in Luhdorf wäre toll, um auch die Bedürfnisse dieses Standorts mitabzudecken.
Die Vorstandstreffen sind immer sehr kurzweilig und die Aufgaben verteilen sich auf mehreren Schultern, ganz nach dem Motto: Viele Hände – schnelles Ende!
Natürlich unterstützt auch jede helfende Hand am Kuchenstand und jeder gestiftete Kuchen die Arbeit des Schulvereins. Durch Caféteria-Einnahmen und die Mitgliedsbeiträge kann der Verein betrieben werden (Kontogebühren etc.). Zudem können davon kleinere Anschaffungen geleistet und Fördersummen ergänzt werden. Aufrufe zur Mithilfe und für Kuchenspenden kommen über die Elternbeiräte oder per E-Mail.
Wir laden euch alle herzlich zu unserer ordentlichen Mitgliederversammlung ein:
am Mittwoch, den 23.10.2024 um 19:00 Uhr in der Mensa am Standort Roydorf.
Auch Nichtmitglieder, Lehrer und Freunde des Schulvereins sind herzlich willkommen.
Unsere Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- Bericht des Kassenwarts und der Kassenprüfer:innen
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes:
- Bestimmung des Wahlleiters
- Wahl Vorsitzende:r
- Wahl stellvertr. Vorsitzende:r
- Wahl Kassenwart:in
- Wahl Schriftführer:in
- Wahl Beisitzende:r
- Wahl der Kassenprüfer:innen
- Beschluss über Mindestbeitrag (aktuell: 12 €)
- Anträge zur Satzungsänderung:
Zusammenfassung der Änderungen: statt „Schriftform“ soll „Textform“ verwendet werden.- § 3 Nr. 2: Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein
schriftlicherAufnahmeantrag in Textform, der an den Vorstand gerichtet werden soll. - § 4 Nr. 2, Satz 1: Der Austritt erfolgt durch
schriftlicheErklärung in Textform gegenüber dem Vorstand. - § 4 Nr. 3, Satz 1: Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger
schriftlicherMahnung in Textform mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. - § 11 Nr. 1, Satz 2: Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen
schriftlichin Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
- § 3 Nr. 2: Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein
- Verschiedenes
Bitte sendet Anträge zur Tagesordnung bis einschließlich 13.10.2024 an