Liebe Mitglieder,
Wir laden euch alle herzlich zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein:
am Mittwoch, den 25.02.2026 um ca. 19:00 Uhr in der Mensa der Schule am Ilmer Barg.
Wichtiger Hinweis: Die Versammlung findet im Anschluss an die Schulelternratssitzung statt, zu der ebenfalls interessierte Eltern eingeladen sind. Um Wartezeiten zu vermeiden, beginnt die Mitgliederversammlung sobald die SER-Sitzung beendet ist, jedoch frühestens um 19:00 Uhr.
Da bei der letzten Jahreshauptversammlung zu wenig Mitglieder anwesend waren, konnte der Vorstand nicht voll besetzt werden. Es fehlen der oder die Schriftführer:in, Beisitzende:r sowie ein:e Kassenprüfer:in. Außerdem wurde dem Schulverein kurzfristig vom Finanzamt eine Aktualisierung der Satzung vorgegeben, um den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren. Aus diesen beiden Gründen ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung nötig, um den Fortbestand des Vereins nicht zu gefährden.
Beschreibung der noch zu besetzenden Posten:
Der/die Schriftführer:in protokolliert die Vorstandssitzungen (davon hatten wir im letzten Jahr nur eine) sowie die Mitgliederversammlungen (planmäßig gibt es davon nur eine Jahreshauptversammlung im Jahr) und ist stimmberechtigt im Vorstand.
Der/die Beisitzende ist nicht zwingend erforderlich. Bei Vorstandsentscheidungen kann diese Person als fünftes stimmberechtigtes Vorstandsmitglied aber Pattsituationen verhindern.
Der/die Kassenprüfer:in prüft einmal im Jahr den Bericht des Kassenwarts auf Plausibilität. Der Aufwand beträgt wahrscheinlich eine halbe Stunde.
Die Posten werden regulär jeweils für ein Jahr gewählt. In diesem Fall jedoch nur bis zur nächsten Jahreshauptversammlung, die meistens im Oktober stattfindet.
Zu den allgemeinen Aufgaben des Vorstands gehört, den Verein formal zu vertreten und zu verwalten. Dazu gehören neben allgemeiner Verwaltung eines Vereins und der Mitgliederverwaltung auch die formale Unterstützung von Förder-/Sponsoren-/Spendengeldern.
Darüber hinaus kann der Vorstand Elterninitiativen wie Kuchenverkäufe unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass dies nur mit einem vollbesetzten Vorstand (inkl. Beisitzposten) und gemeinsam mit engagierten Vereinsmitgliedern/Eltern möglich ist.
Unsere Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
- Wahl der noch offenen Vorstandsposten:
- Bestimmung des Wahlleiters
- Wahl Schriftführer:in
- Wahl Beisitzende:r
- Wahl Kassenprüfer:in
- Anträge zur Satzungsänderung:
Zusammenfassung der Änderungen: Die Satzung wurde an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit angepasst.
Farbcode: grün = neu, blau = geändert, rot = gestrichen/ersetzt
- § 2 Zweck
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und der Volksbildung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist ein Zusammenschluss von Eltern, Lehrerkräften und befreundeten Personen der Schule Ilmer Barg mit ihrer Außenstelle Luhdorf. Der Satzungszweck wird insbesondere durch eigene Veranstaltungen und finanzielle Förderung von Aktivitäten, die das Schulleben mitgestalten und die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Oberschule verstärken, verwirklicht. Die Rechte und Pflichten des Schulträgers werden davon nicht berührt.
- § 14 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
- Die Auflösung des Vereins kann, wenn mindestens ¼ der Mitglieder dies schriftlich beantragt, nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist in diesem Falle vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Vereins“ einzuberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
- Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die vorsitzende Person und die Stellvertretung gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Pädagogische Initiative e.V“ (kurz PädIn) in Lüneburg, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung zu verwenden hat.
Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt an die Pädagogische Initiative e.V (kurz PädIn) in Lüneburg. - Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Die aktuell noch gültige Satzung vom 09.10.2025 kann zum Vergleich hier abgerufen werden: https://www.schulverein-ilmer-barg.de/verein/satzung
Mit besten Grüßen
Arne Schadagies (Vorsitzender)
Elena Trutnau (stellv. Vorsitzende)
Dennis Schöddert (Kassenwart)
